Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die FeM und wie werde ich Mitglied?
Die Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V. (FeM) ist mit ca. 2000 Mitgliedern der größte studentische Verein im Umfeld der TU Ilmenau. Er beschäftigt sich mit elektronischen Medien jeder Art. Mitglied werden kannst du, indem du einen ausgefüllten Aufnahmeantrag bei deinem Admin abgibst. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 25 €, der Mitgliedsbeitrag jedes Semester 40 €. Der Beitrag gilt immer für ein volles Semester, eine anteilige Zahlung ist nicht möglich. Zugang zum FeM-Net bekommst du mit dem Netzantrag. Alle Anträge gibt es auf der FeM-Website oder beim Admin. Dieser ist auch immer der erste Ansprechpartner bei Problemen mit der Mitgliedschaft oder dem FeM-Net-Anschluss.
Wofür muss ich jedes Semester Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Du bezahlst deinen Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein „Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.“, nicht für die Teilnahme am FeM-Net oder für den Internetzugang! Daraus folgt unter anderem: Wenn du keine Möglichkeit hast, am FeM-Net teilzunehmen – weil du zum Beispiel im Praktikumssemester bist – bist du nicht automatisch von den Beitragszahlungen befreit!
Muss ich im Praktikumssemester Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Theoretisch ja! (vgl. 2.). Allerdings besteht die Möglichkeit, dich während eines Semesters von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages freizustellen. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Zugang zum FeM-Net oder sonstige Leistungen des Vereins für Mitglieder. Um diese Möglichkeit wahrzunehmen, musst du eine ruhende Mitgliedschaft beantragen, bevor du ins Praktikumssemester gehst. Anträge, die während oder gar nach dem Praktikumssemester eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung ist ein Entgegenkommen des Vorstands (gemäß Satzung FeM e.V. §7 (3)). Es besteht somit kein Anspruch auf diese Regelung. Eine ruhende Mitgliedschaft kann maximal zweimal (also für zwei Semester) beantragt werden. Der Antrag kann formlos über das Onlineformular mit Angabe von Name und Mitgliedsnummer erfolgen. Wir schicken dir dann eine Bestätigung per E-Mail.
Welche Pflichten habe ich als FeM-Mitglied bzw. Nutzer*in des FeM-Net?
- Du solltest uns mitteilen, wenn:
- du deinen FeM-Net-Anschluss von einem anderen Ort nutzen möchtest (z.B. durch Umzug).
- du deinen FeM-Net-Anschluss nicht mehr nutzen möchtest (z.B. wenn du aus dem Wohnheim ausziehst).
- dein FeM-Net-Anschluss von einer anderen Person genutzt werden wird (z.B. wenn du dein Zimmer weitervermietest).
- Wenn du deine Mitgliedschaft im Verein beenden möchtest, solltest du per Onlineformular oder E-Mail an helpdesk@fem.tu-ilmenau.de kündigen (gemäß Satzung §4 (6)).
- Du solltest bei FeM stets eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Vorzugsweise solltest du deine Uni-Mailadresse verwenden, um Pannen bei der Zustellung von E-Mails zu vermeiden. Die E-Mails, welche du von uns bekommst, solltest du natürlich auch lesen.
Wie bekomme ich meine Mitgliedsnummer heraus?
Du bekommst deine Mitgliedsnummer von deinem Rechner aus auf https://myinfo.fem.tu-ilmenau.de angezeigt. Wenn du keinen Zugriff auf diese Seite hast, können dir auch die Admins weiterhelfen.
Ich benutze einen Computer gemeinsam mit meinem Mitbewohner, müssen wir trotzdem beide FeM-Mitglieder sein?
Ja! Du bist Mitglied im Verein und nicht dein Computer. Deswegen müsst ihr beide Mitglied im Verein sein, ansonsten verstoßt ihr gegen die Nutzerordnung für das FeM-Net. Dies kann einen Ausschluss an der Teilnahme am FeM-Net oder einen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Ich besitze zwei Computer. Darf ich beide am FeM-Net betreiben?
Ja, es ist möglich, mehrere Computer am FeM-Net zu betreiben. Dies ist jedoch unter anderem abhängig von der Anzahl der verfügbaren IP-Adressen in deinem Block. Da du für die Verwendung des FeM-Net keine Gebühren zahlen musst, entstehen dadurch natürlich auch keine Mehrkosten.
Welche Bestimmungen gelten für mich als FeM-Mitglied?
Für deine Mitgliedschaft im Verein:
Für die Nutzung des FeM-Net und des Zugangs zum Netz der TU Ilmenau bzw. zum Internet:
- die Nutzerordnung des Rechenzentrums der TU Ilmenau und des DFN
Beachte auch, dass der Download und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Musik, Filme, Software), auch zum privaten Gebrauch, rechtlich sehr problematisch sein kann! Wir gehen davon aus, dass du als Mitglied des Vereins bzw. als Nutzer*in des FeM-Net mit diesen Bestimmungen vertraut bist und diese auch beachtest!
Was passiert, wenn ich meinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahle?
Wenn du trotz Mahnung (und Entzug der Nutzungsberechtigung deines FeM-Net-Anschlusses) deinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlst, kannst du nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten auf Beschluss des Vorstands gekündigt werden (gemäß Satzung FeM e.V. §4 (4)).
Wird meine Mitgliedschaft beim Auszug automatisch beendet?
Nein, deine Mitgliedschaft wird nicht automatisch gekündigt, wenn du aus dem Wohnheim ausziehst, dein Studium an der TU Ilmenau beendest oder aus einem anderen Grund das FeM-Net nicht mehr nutzen kannst oder möchtest. Es ist in jedem Fall notwendig, selbst deine Mitgliedschaft zu kündigen. Eine spätere Rückerstattung bereits abgebuchter Beiträge ist nicht möglich!
Was muss ich tun, wenn ich aus dem Verein austreten möchte?
Um deine Mitgliedschaft bei FeM zu beenden, solltest du deine Mitgliedschaft schriftlich über das Onlineformular kündigen. Darin sollten dein vollständiger Namen, deine Mitgliedsnummer, deine E-Mail-Adresse sowie der gewünschte Austrittstermin enthalten sein. Wenn du am Lastschriftverfahren teilnimmst, erlischt deine Lastschriftermächtigung mit dem Ende der Mitgliedschaft. Nach der Bearbeitung deiner Kündigung bekommst du eine Bestätigung per E-Mail. Wenn du keine Bestätigung erhältst, solltest du noch einmal bei uns nachfragen.
Ich habe Probleme, meinen Internetzugang einzurichten. Wo finde ich Hilfe?
Wir sammeln Anleitungen zu verschiedenen Problemen im FeM-Net in unserem Wiki.